Leitsatz (amtlich)
Kommanditistenhaftung: Rückzahlung von nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Ausschüttungen
Normenkette
HGB §§ 171-172
Verfahrensgang
LG Gießen (Urteil vom 15.12.2017; Aktenzeichen 3 O 132/17) |
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 15.12.2017, Aktenzeichen 3 O 132/17, wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die zweitinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zugelassen.
Der Streitwert wird auf EUR 11.000,00 festgesetzt.
Gründe
I. Der Kläger nimmt den Beklagten aus Kommanditistenhaftung gem. §§ 171, 172 HGB in Anspruch und fordert die Rückzahlung von nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Ausschüttungen aus dem Zeitraum zwischen dem 01.12.2005 und dem 15.12.2008 in Höhe von EUR 18.500,00 entsprechend der Zahlungsnachweise vom 30.11.2005 über EUR 4.500,00, vom 01.12.2006 über EUR 4.701,32, vom 30.11.2017 über EUR 5.000,00 und vom 11.12.2018 über EUR 4.000,00 (Anlagenkonvolut K6, Bl. 17 - 20 d. A.) unter Berücksichtigung eines durch den Beklagten im Rahmen eines Sanierungsverfahrens bereits zurückgeführten Betrages in Höhe von EUR 7.500,00. Hinsichtlich der als solches unstreitigen Zahlungen steht zwischen den Parteien im Streit, ob es sich angesichts des gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Auszahlungsanspruchs des Beklagten überhaupt um einer Einlagenrückgewähr handelt.
Der Kläger wurde durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Stadt1 vom 21.02.2013, Aktenzeichen ..., (Anlage K1, Bl. 7 d. A.) zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der A (fortan: "Insolvenzschuldnerin" oder "Fonds") bestellt, an der sich der Beklagte mit einem Kommanditanteil von EUR 50.000,00 beteiligt hatte (vgl. Auszug des Handelsregisterauszuges des Handelsregisters A des Amtsgerichts Stadt1 zu HRA ..., Anlage K5, Bl. 16 d. A.). Der Kläger nimmt, wie sich aus einer aktuellen Übersicht des Forderungskontos (Anlage K14) ergibt, eine Vielzahl von Kommanditisten wegen Kommanditistenhaftung gem. §§ 171, 172 HGB in Anspruch.
Ausweislich eines Kontoauszuges der Bank1 vom 09.02.2017 (Anlage K3, Bl. 14 d. A.) verwaltete der Kläger treuhänderisch ein Guthaben in Höhe von EUR 3.671.394,82. Ausweislich eines Kontoauszuges der Bank1 vom 11.12.2015 (Anlage K4, Bl. 14 d. A.) verwaltete der Kläger treuhänderisch ein weiteres Guthaben in Höhe von USD 9.291,07.
Ausweislich eines Kontoauszuges der Bank1 vom 04.01.2019 (Anlage BB 5) verwaltete der Kläger per 03.01.2019 treuhänderisch ein Guthaben in Höhe von EUR 4.844.948,04. Ausweislich des Rechnungsabschlusses der Bank1 vom 06.02.2018 (Anlage BB5) verwaltete der Kläger per 31.12.2017 treuhänderisch ein weiteres Guthaben in Höhe von USD 4.291,07.
Ein als "Tabelle nach § 175 InsO", Stand 28.02.2017, (Anlage K2, Bl. 8ff d. A.) bezeichnetes Dokument weist insgesamt 44 Forderungen gem. § 38 InsO über insgesamt EUR 18.894.292,12 aus. Ausweislich dieser Aufstellung sind an dem Insolvenzverfahren zwei Großgläubiger beteiligt, nämlich unter laufender Nummer 33 die Bank2 mit einer angemeldeten Gesamtforderung in Höhe von EUR 4.881.197,54 und unter laufender Nummer 36 die Bank3 mit einer angemeldeten Gesamtforderung in Höhe von EUR 11.694.763,81, wobei wegen der weiteren Einzelheiten auf die Forderungsanmeldungen der Bank2 samt Anlagen sowie der Bank3 samt Anlagen (Anlagenkonvolut K7) verwiesen wird. Aus einer als Tabellenstatistik, Stand 02.06.2017, (Anlage K8) bezeichneten Aufstellung ist vermerkt, dass diese beiden Forderungen in voller Höhe für den Ausfall festgestellt wurden. Darüber hinaus wurden ausweislich dieser Aufstellung Forderungen in Höhe von EUR 575.170,14 festgestellt, in Höhe von EUR 16.575.961,45 für den Ausfall festgestellt, in Höhe von EUR 149.548,04 bestritten und in Höhe von EUR 1.184.918,10 zurückgenommen, darunter auch eine unter laufender Nr. 20 erfasste Forderung des Finanzamtes Stadt1-Mitte.
Eine als "Tabelle nach § 175 InsO" Stand 18.12.2018 (Anlage BB3) bezeichnete Aufstellung, auf die wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird, weist insgesamt 44 angemeldete Forderungen aus über eine Summe von EUR 18.894.292,12, darunter unter laufender Nummer 33 eine am 12.03.2013 angemeldete Gesamtforderung über EUR 4.881.197,54, die in voller Höhe für den Ausfall festgestellt wurde, sowie unter laufender Nummer 36 eine nach teilweiser Rücknahme der Forderungsanmeldung vom 18.04.2013 in Höhe von EUR 5.496.294,20 für den Ausfall festgestellte Forderung der Bank3. Diese beiden Forderungen wurden ausweislich der als "Tabellenstatistik" Stand 18.12.2018 (Anlage BB3) bezeichneten Aufstellung, die nac...