Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmißbrauch, Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund, Zwischenverfügung, Neuer Geschäftsführer, Weiterer Geschäftsführer, Registergericht, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Gesellschafterrechte, Gesellschafterbestand, Gesellschafterstrukturen, Übertragung von Geschäftsanteilen, Beteiligte, Handelsregisteranmeldung, Löschung im Handelsregister, Eintragung in das Handelsregister, Führungslosigkeit, Steuerberater, Gegenstandswert
Verfahrensgang
AG Amberg (Entscheidung vom 20.01.2021; Aktenzeichen HRB 6494 (Fall 4)) |
Tenor
1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 20.01.2021 [Gz. HRB 6494 (Fall 4) ] wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.
Gründe
I. 1. Die Beteiligte zu 1) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 6494 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2, 43a Abs. 4 WPO unter Ausschluss von Handels- und Bankgeschäften.
Die Gesellschaft verfügt über ein Stammkapital von 32.750,00 EUR. Die aktuelle - am 23.07.2018 in den Registerordner aufgenommene - Gesellschafterliste der Beteiligten zu 1) weist folgende Gesellschafter auf:
Gesellschafter |
Nominalbetrag |
Nummer des Geschäftsanteils |
Gesamtbetrag der Geschäftsanteile |
Prozentuale Beteiligung |
Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater K. |
4.750,00 EUR |
1 |
9.500,00 EUR |
29,0076% |
4.750,00 EUR |
7 |
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater R. (= Beteiligter zu 3) |
4.500,00 EUR |
2 |
9.500,00 EUR |
29,0076% |
4.750,00 EUR |
5 |
|
250,00 EUR |
8 |
|
|
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt W.(= Beteiligter zu 2) |
4.750,00 EUR |
3 |
4.750,00 EUR |
14,5038% |
Steuerberaterin D. |
4.500,00 EUR |
6 |
4.500,00 EUR |
13,7405% |
A. = Beteiligte zu 1) |
4.500,00 |
4 |
4.500,00 EUR |
13,7 405 EUR |
Summe |
32.750,00 EUR |
|
32.750,00 EUR |
100% |
Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligten zu 1) enthält u.a. folgende Bestimmungen:
§ 6
Geschäftsführung und Vertretung
(1) Geschäftsführung
a) Die Gesellschaft muss von Wirtschaftsprüfern verantwortlich geführt werden (§ 1 Abs. 3 WPO).
b) Als Geschäftsführer sind Wirtschaftsprüfer zu bestellen (§ 28 Abs. 1 WPO). Neben Wirtschaftsprüfern können auch vereidigte Buchprüfer und Steuerberater als Geschäftsführer bestellt werden. Nach Vorliegen der Genehmigung der jeweils zuständigen Wirtschaftsprüferkammer können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 Abs. 2 und 3 WPO neben Wirtschaftsprüfern bestellt werden.
c) Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, darf die Zahl der Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer sind, nicht erreichen. Hat die Gesellschaft nur zwei gesetzliche Vertreter, so genügt Parität. Bei der Willensbildung innerhalb der Geschäftsführer dürfen Beschlüsse nicht gegen die Stimmen der Wirtschaftsprüfer-Geschäftsführer gefasst werden.
...
§ 15
Übertragung von Geschäftsanteilen, Erbfolge
...
(3) Verstirbt ein Gesellschafter, so können der/die Erbe/Erben aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden; dies gilt nicht, wenn der oder die Erben eine berufliche Qualifikation besitzen, durch welche der rechtliche Status der Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung nicht gefährdet wird.
Bis dahin ruht das Stimmrecht.
Als jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind im Handelsregister die Beteiligten zu 2) und zu 3) vermerkt.
2. Nach Mitteilung des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - (Gz. 616 VI 2749/19) ist der eingetragene Gesellschafter K.am 01.02.2019 verstorben und wurde kraft Gesetzes von E. und von B. (mutmaßlich Ehefrau und Tochter des Verstorbenen) beerbt (Bl. 48ff. d.A.).
Eine Änderung der Gesellschafterliste ist nicht erfolgt.
3. Der Beteiligte zu 2) erklärte mit Schreiben vom 14.12.2020, er lege sein Amt als Geschäftsführer und Liquidator der Beteiligten zu 1) zum 31.12.2020, frühestens jedoch zum Zeitpunkt seiner Löschung im Handelsregister, nieder. Dieses Schreiben ist dem Beteiligten zu 3) am 29.12.2020 zugegangen.
Mit notarieller Urkunde vom 15.12.2020 nebst Ergänzung vom 18.01.2021 meldete der Beteiligte zu 2) seine Amtsniederlegung zur Eintragung in das Handelsregister an; diese Anmeldung wird vom Registergericht als "Fall 3" des Registerverfahrens geführt.
4. Der Beteiligte zu 3) erklärte mit Schreiben vom 17.12.2020, er lege sein Amt als Geschäftsführer und Liquidator der Beteiligten zu 1) zum 31.12.2020, frühestens jedoch zum Zeitpunkt seiner Löschung im Handelsregister, nieder. Dieses Schreiben ist dem Beteiligten zu 2) am 02.01.2021 zugegangen.
Mit notarieller Urkunde vom 23.12.2020 nebst Ergänzung vom 15.01.2021 meldete der Beteiligte zu 3) seine Amtsniederlegung zur Eintragung in das Handelsregister an; diese Anmeldung wird vom Register...