Zusammenfassung
Der HR-Bereich ist für fast alle Unternehmen ein wesentlicher Kostenfaktor mit regelmäßig steigenden Kosten. Je personalintensiver das Unternehmen, desto größer die Problematik. Die Rationalisierungsbemühungen und -möglichkeiten innerhalb der einzelnen Unternehmungen sind vielfach ausgeschöpft oder nur noch in geringem Maße vorhanden. Einschränkungen im HR-Bereich ergeben sich insbesondere aus deutlich zunehmenden gesetzlichen und tariflichen Veränderungen, die dazu führen, dass Unternehmen nur noch in beschränktem Maße flexibel auf Marktveränderungen reagieren können. Vor allem der hohe Fixkostenanteil und damit die verhältnismäßig geringe Flexibilität der Personalkosten ist ein weiterer negativer Faktor, der neue Strategien und Maßnahmen dringend erforderlich macht.
Eine Möglichkeit der positiven Beeinflussung der Personalkosten bis hin zum vollständigen Ersatz bietet die Auslagerung von betrieblichen, insbesondere – personalintensiven – Funktionen auf externe Dienstleister. Das Angebot ist mittlerweile umfassend und auch für kleinere Unternehmen interessant. Die Flexibilisierung des Faktors Arbeit gewinnt in deutschen Unternehmen immer größere wirtschaftliche Bedeutung. Der Markt für Personaldienstleistungen wächst mit ständig steigender Tendenz.
Inhalt dieses Beitrags sind nicht die rechtlichen oder organisatorischen Tatbestände des In- und Outsourcings, sondern die Möglichkeiten, auslagerungsfähige betriebliche Funktionen im Unternehmen zu ermitteln und mögliche Dienstleister für diese ausgelagerten Funktionen zu benennen bzw. ehemals ausgelagerte betriebliche Funktionen oder bisher eingekaufte Dienstleistungen (wieder) im Unternehmen einzuführen (Insourcing).
1 Einführung
1.1 Outsourcing
Der Begriff Outsourcing ist ein Kunstbegriff, abgeleitet aus den Wörtern Outside (außer Haus), Resource (Hilfsquelle) und Using (unter Verwendung von).
Das Outsourcing, also die Auslagerung von betrieblichen Bereichen, ist ein zentrales Thema der betrieblichen Planung und Organisation. Mit dem Schlagwort "Zurück zu den Kernbereichen bzw. -funktionen" wird in allen mittleren und größeren Unternehmungen Deutschlands nach auslagerungsfähigen Betriebsteilen oder betrieblichen Bereichen gesucht. Festzustellen ist dabei allerdings auch, dass oftmals übertrieben oder zu schnell ausgelagert wird.
Der Grundgedanke des Outsourcings geht auf die Make-or-Buy-Entscheidung zurück. Unter "make" und "buy" werden die beiden grundsätzlichen Bereitstellungswege für die in einem Unternehmen benötigten Güter und Dienstleistungen verstanden. Dabei bezeichnet "make" die Erbringung der Dienstleistungen bzw. Produktion der Güter im Unternehmen selbst, während "buy" den Bezug der Dienstleistungen bzw. der Güter vom Markt bedeutet. Die deutschen Begriffe sind für "make" Eigenfertigung und für "buy" Fremdbezug.
Outsourcing kann vom Fremdbezug wie folgt abgegrenzt werden:
- Beim Fremdbezug handelt es sich um eine vollständige oder teilweise Beschaffung der benötigten Dienstleistungen oder Güter vom Markt, i. d. R. über den Unternehmensbereich Einkauf bzw. Materialwirtschaft.
- Beim Outsourcing handelt es sich dagegen um eine vollständige oder teilweise Auslagerung von bisher im Unternehmen erfolgter Dienstleistungs- oder Gütererstellung an externe Dritte.
Grundsätzlich ist es betriebswirtschaftlich richtig und sinnvoll, das Unternehmen in regelmäßigen Zeitabständen nach auslagerungsfähigen Bereichen und Funktionen zu durchleuchten.
Neben dem normalerweise externen Outsourcing, also Verlagerung außerhalb des Unternehmens, ist – vor allem in größeren Unternehmen – auch ein internes Outsourcing möglich. Hierbei werden die Leistungen nicht mehr im Kernunternehmen erstellt, sondern innerhalb der Unternehmensgruppe (z. B. Tochtergesellschaft) oder bei verbundenen Unternehmen.
Neben dem Kostenfaktor gibt es eine Vielzahl anderer Tatbestände, die bei einer Outsourcingentscheidung seitens der Unternehmensleitung zu berücksichtigen sind. Insbesondere sind Outsourcingentscheidungen immer unter mittel- und langfristigen Aspekten zu untersuchen. Die Aufgabe eines Bereichs oder einer betrieblichen Funktion ist mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und in der Regel auch erheblichem materiellem Einsatz verbunden. Kurzfristige Aspekte sollten i. d. R. niemals Grundlage einer Qutsorcing-Entscheidung sein, Denn: Ein einmal aufgegebener Bereich oder eine betriebliche Funktion ist zu einem späteren Zeitpunkt ebenso schwierig und kostenintensiv wieder aufzubauen.
Auch die Personalpolitik, das Markt- und Kundenverhalten, Qualitätsgesichtspunkte und viele andere Faktoren müssen in die Entscheidungsfindung einfließen.
Outsourcingentscheidung gründlich analysieren
Es kann für ein Unternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, die Service-Abteilung auf einen externen Dienstleister auszulagern. Was aber, wenn die Kunden wegen dieser Service-Leistung bisher bei diesem Unternehmen ihre Produkte kauften und vielleicht sogar bereit waren, einen etwas höheren Preis zu zahlen? Durch die Übert...