Das Outsourcing beziehungsweise die Auslagerung bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben aber auch Unternehmensstrukturen an externe Dienstleister. Ein klassisches praktisches Beispiel von Outsourcing ist der Einsatz eines Telefonsekretariats anstatt einer eigenen Sekretärin. Damit ist Outsourcing eine spezielle Form des Fremdbezugs einer bisher intern erbrachten Leistung. Dabei regeln privatrechtliche Verträge die Dauer und den Gegenstand der Leistung. Dieser Umstand grenzt das Outsourcing von einer sonstigen Partnerschaft ab.

Vor diesem Hintergrund ist Outsourcing der Steuerberatung nicht fremd. Denn der Steuerberater nimmt als externer Dienstleister seit jeher Unternehmensaufgaben und -strukturen seiner Mandanten wahr. Dies fängt bei der Buchhaltung an, setzt sich bei den Führen von Löhnen fort und mündet bei unternehmerischen Mandanten im jährlich zu fertigenden Jahresabschluss. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen die der Mandant zumindest theoretisch auch selber wahrnehmen könnte. Neu ist lediglich, dass der Steuerberater die für seinen Mandanten zu erbringenden Dienstleistungen nun leichter durch Externe erbringen lassen kann.

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