Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.

Vorbemerkung

Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil v. 14.7.2020, 10 K 2970/15 F

Verfahren beim BFH: IV R 22/20

Achtung

Das Verfahren ist erledigt, vgl. BFH, Urteil v. 26.7.2023, IV R 22/20 (veröffentlicht am 28.9.2023).

Hinweis

Das FG Düsseldorf kommt zum gegenteiligen Ergebnis und verneint die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens, wenn die Projektlaufzeit ungewiss ist (FG Düsseldorf, Urteil v. 14.7.2020, 10 K 2970/15 F).

Einspruch

Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

Straße, Nr. ggf. Postfach

Postleitzahl, Ort
 
  Ort, Datum
   
Steuernummer:  

Bescheid über Körperschaftsteuer/Einkommensteuer/gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften für …. vom ..........

Passive Rechnungsabgrenzungsposten für Projektentwicklungshonorare
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Der Steuerpflichtige befasste sich im Streitjahr als Projektentwickler mit xx Projekten. Das Honorar der Projekte wurde kalkulatorisch in 5 Phasen aufgeteilt, die von der Projektakquisition mit einer Honorarzuordnung von 0 % bis hin zum Projektnachlauf, zu dem dann insgesamt 100 % verteilt aufgelaufen sind, reichen. Die tatsächliche Laufzeit der Projekte ist jeweils ungewiss, dauert jedoch typischerweise mehrere Jahre. Der Steuerpflichtige erhielt vereinbarungsgemäß für die Projekte jeweils Honorare, die in 24 gleichen Monatsraten geleistet wurden, im Streitjahr xxxxxxx EUR.

Davon ist ein Anteil geschätzt nach der Restlaufzeit der jeweiligen Projektphase als passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Laut dieser Berechnung waren somit im Streitjahr gewinnmindernd xxxxxx EUR dort auszuweisen.

Der Ausweis als passive Rechnungsabgrenzungsposten hat in entsprechender Weise zu erfolgen, weil infolge der Schätzung eindeutig ermittelt wurde, in welchem Umfang die vertraglich geschuldete Leistung zum Bilanzstichtag noch zu erbringen ist.

Ich beantrage deshalb, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass ein Gewinn nach Minderung durch die Einstellung in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. xxxxxx EUR der Besteuerung zugrunde gelegt wird.

Beim BFH ist wegen dieser Rechtsfrage ein Verfahren unter dem Aktenzeichen IV R 22/20 anhängig.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich zudem, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.

Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen.

Mit freundlichen Grüßen

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