Die nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal besteuerten Fahrtkosten bleiben bei der Anwendung des § 40a Abs. 1-4 EStG betreffend die LSt-Pauschalierung für Teilzeitbeschäftigte außer Betracht (§ 40 Abs. 2 S. 3). Damit ist für bestimmte Teilzeitbeschäftigte die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG neben der Pauschalversteuerung nach § 40a EStG zulässig.

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