Kommentar

Ein Minderheitsgesellschafter, der zusammen mit einem Mehrheitsgesellschafter die Geschäfte einer GmbH führt, genießt den Schutz des Betriebsrentengesetzes.

Damit unterliegen dessen Bezüge dem gesetzlichen Insolvenzschutz.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 25.09.1989, II ZR 259/88

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