Michele Schwirkslies, Jean Bramburger-Schwirkslies
Statt eines Geldbetrags kann der ausscheidende Gesellschafter eine Sachabfindung erhalten, wie z. B.
- Grundstücke,
- Maschinen,
- Waren oder
- immaterielle Wirtschaftsgüter.
Es handelt sich nur dann um eine Sachabfindung, wenn die Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft stammen.
8.1 Sachwertabfindung geht in das Privatvermögen des ausscheidenden Gesellschafter über
Erhält der ausscheidende Gesellschafter Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen, die in sein Privatvermögen übergehen, ist der Gesamtvorgang in 2 Schritte aufzuteilen:
Der ausscheidende Gesellschafter veräußert einen Mitunternehmeranteil. Vorhandene stille Reserven werden bei diesem Vorgang aufgedeckt, und zwar i. H. d. Differenz zwischen dem Buchwert des Kapitalkontos und dem Abfindungsanspruch (Veräußerungspreis) abzüglich Veräußerungskosten. Es entsteht ein nach den §§ 16, 34 EStG begünstigter Veräußerungsgewinn.
Die verbleibenden Gesellschafter haben die stillen Reserven, die beim Ausscheiden des Gesellschafters aufgedeckt worden sind, bei den entsprechenden Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens zu aktivieren und in der Folgezeit abzuschreiben.
- Bei der Übereignung der Wirtschaftsgüter, die der ausscheidende Gesellschafter erhält, müssen die stillen Reserven aufgedeckt und als laufender Gewinn versteuert werden. Der Gewinn ist bei den verbleibenden Gesellschaftern zu versteuern, weil zum Zeitpunkt der Übereignung der ausscheidende Gesellschafter nicht mehr Mitunternehmer ist.
Sachwertabfindung ins Privatvermögen in Form eines unbebauten Grundstücks
A, B und C sind zu je ⅓ die Gesellschafter der ABC-OHG. Der Gesellschafter C scheidet zum 31.12.01 gegen eine Abfindung von 200.000 EUR aus der Gesellschaft aus. Er erhält aus dem Betriebsvermögen ein unbebautes Grundstück (Buchwert 100.000 EUR und gemeiner Wert 200.000 EUR). Die sonstigen Vermögenswerte haben einen gemeinen Wert von 400.000 EUR.
Bilanz der OHG
Aktiva |
Bilanz zum 31.12.01 |
Passiva |
Grund und Boden |
100.000 EUR |
Kapital Gesellschafter A |
100.000 EUR |
Sonstige Wirtschaftsgüter |
200.000 EUR |
Kapital Gesellschafter B |
100.000 EUR |
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Kapital Gesellschafter C |
100.000 EUR |
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300.000 EUR |
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300.000 EUR |
Lösung: Der Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters C beträgt 100.000 EUR. Diese stillen Reserven führen zur Aufstockung der Aktivwerte, sodass die Bilanz dann wie folgt aussieht:
Bilanz der OHG
Aktiva |
Bilanz zum 1.1.02 |
Passiva |
Grund und Boden |
133.334 EUR |
Kapital Gesellschafter A |
100.000 EUR |
Sonstige Wirtschaftsgüter |
266.666 EUR |
Kapital Gesellschafter B |
100.000 EUR |
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Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter C |
200.000 EUR |
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400.000 EUR |
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400.000 EUR |
Bei der Sachwertabfindung (= Übertragung des unbebauten Grundstücks) ist dann wie folgt zu buchen:
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0730/3510 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter C |
200.000 |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
133.334 |
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8603/4830 |
Sonstige betriebliche Erträge |
66.666 |
8.2 Sachwertabfindung geht in anderes Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafter über
Wird das Wirtschaftsgut, mit dem der ausscheidende Gesellschafter abgefunden wird, in das Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters überführt, liegt ein Fall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG vor. Es handelt sich hierbei um die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens in das Betriebsvermögen eines Mitunternehmers gegen Minderung von Gesellschaftsrechten.
Konsequenz: Die Übertragung erfolgt zwingend mit dem Buchwert, sodass weder ein laufender Gewinn noch ein Veräußerungsgewinn entsteht (sog. Buchwertfortführung). Es ist eine Kapitalkontenanpassung aller Gesellschafter erforderlich.
Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen in Form eines unbebauten Grundstücks
A, B und C sind zu je ⅓ die Gesellschafter der ABC-OHG. Der Gesellschafter C scheidet zum 31.12.01 aus der Gesellschaft aus und erhält ein unbebautes Grundstück, das einen Buchwert von 100.000 EUR und einen gemeinen Wert von 200.000 EUR hat. C legt das unbebaute Grundstück in seine Einzelfirma ein, sodass die Übertragung zum Buchwert erfolgen muss.
Bilanz der OHG
Aktiva |
Bilanz zum 31.12.01 |
Passiva |
Grund und Boden |
100.000 EUR |
Kapital Gesellschafter A |
100.000 EUR |
Sonstige Wirtschaftsgüter |
200.000 EUR |
Kapital Gesellschafter B |
100.000 EUR |
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Kapital Gesellschafter C |
100.000 EUR |
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300.000 EUR |
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300.000 EUR |
Der Grund und Boden verlässt die Bilanz der OHG und das Kapitalkonto des Gesellschafters C ist auszubuchen, sodass die Bilanz nunmehr wie folgt aussieht:
Bilanz der OHG
Aktiva |
Bilanz zum 1.1.02 |
Passiva |
Sonstige Wirtschaftsgüter |
200.000 EUR |
Kapital Gesellschafter A |
100.000 EUR |
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Kapital Gesellschafter B |
100.000 EUR |
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200.000 EUR |
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200.000 EUR |
Ergebnis: Die stillen Reserven aus dem Grund und Boden sind insgesamt auf den ausscheidenden Gesellschafter C übergegangen. C weist in der Bilanz seines Einzelunternehmens das unbebaute Grundstück mit 100.000 EUR aus. Entsprechend erhöht sich das Kapitalkonto.