Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Einzelnes Wirtschaftsgut
- Unentgeltliche Übertragung
- Buchwertfortführung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Privatentnahme allgemein |
1800 |
2100 |
|
Privatentnahme allgemein |
Privateinlage |
1890 |
2180 |
|
Privateinlage |
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) |
8820 |
4845 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
2315 |
4855 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts handelt es sich um eine Entnahme aus dem abgebenden Betriebsvermögen, die mit dem Buchwert anzusetzen ist, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind. Die Entnahme ist auf das Konto "Privatentnahmen allgemein" 1800/2100 (SKR 03/04)zu buchen.
Bei der Aufnahme des Wirtschaftsguts aus dem abgebenden Betriebsvermögen handelt es sich um eine Einlage, die im aufnehmenden Betriebsvermögen als Einlage auf das Konto "Privateinlagen" 1890/2108 (SKR 03/04) zu buchen ist.
Buchungssatz (abgebendes Unternehmen):
Privatentnahmen allgemein |
|
an Wirtschaftsgut |
Buchungssatz (aufnehmendes Unternehmen):
Wirtschaftsgut |
|
an Privateinlagen |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung einer Entnahme/Einlage eines unbebauten Grundstücks
Herr Huber ist Einzelunternehmer und gleichzeitig Gesellschafter der Huber & Hauser OHG. Im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens befindet sich ein unbebautes Grundstück, das mit einem Buchwert von 45.000 EUR ausgewiesen ist.
Dieses unbebaute Grundstück soll nunmehr von der OHG genutzt werden. Da Herr Huber weiterhin Alleineigentümer des unbebauten Grundstücks bleiben möchte, überführt er das unbebaute Grundstück in sein Sonderbetriebsvermögen bei der Huber & Hauser OHG. Die Überführung vom Einzelunternehmen zum Sonderbetriebsvermögen erfolgt gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG zum Buchwert, weil die Besteuerung der stillen Reserven im Betriebsvermögen des Huber weiterhin sichergestellt ist.
Buchungsvorschlag: Entnahme aus dem Einzelunternehmen
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1800/2100 |
Privatentnahmen allgemein |
45.000 |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
45.000 |
Buchungsvorschlag: Einlage in das Sonderbetriebsvermögen der OHG
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0065/0215 |
Unbebaute Grundstücke |
45.000 |
1890/2180 |
Privateinlagen |
45.000 |
3 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen
Werden Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen eines Unternehmers/Mitunternehmers übertragen, erfolgt die Übertragung zum Buchwert, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG erfüllt sind.
Nach § 6 Abs. 5 EStG ist bei der Übertragung zwischen den folgenden Varianten zu unterscheiden:
Übertragung aus dem |
Übertragung in |
Voraussetzungen |
Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers |
ein anders Betriebsvermögen desselben Unternehmers |
Besteuerung der stillen Reserven muss sichergestellt sein (gilt für alle Fallvarianten) |
Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers |
das Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft desselben Unternehmers |
Besteuerung der stillen Reserven muss sichergestellt sein (gilt für alle Fallvarianten) |
Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft |
das Sonderbetriebsvermögen desselben Mitunternehmers in einer anderen Mitunternehmerschaft |
Übertragung von Sonderbetriebsvermögen zu Sonderbetriebsvermögen |
Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft |
Sonderbetriebsvermögen bei verschiedenen Mitunternehmerschaften |
Übertragung von Sonderbetriebsvermögen zu Sonderbetriebsvermögen |
Betriebsvermögen eines Mitunternehmers |
das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft |
Übertragung: unentgeltlich oder gegen Minderung oder Erhöhung von Gesellschaftsrechten |
Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft |
das Betriebsvermögen eines Mitunternehmers |
Übertragung: unentgeltlich oder gegen Minderung oder Erhöhung von Gesellschaftsrechten |
Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers |
das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft |
Übertragung: unentgeltlich oder gegen Minderung oder Erhöhung von Gesellschaftsrechten |
Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers |
das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der es beteiligt ist |
Übertragung: unentgeltlich oder gegen Minderung oder Erhöhung von Gesellschaftsrechten |
Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers |
das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Mitunternehmers derselben Mitunternehmerschaft |
Übertragung: unentgeltlich |
Tab. 1: Voraussetzungen für die Übertragung von Wirtschaftsgütern zum Buchwert
In den letzten 5 Fällen besteht für das aufnehmende Unternehmen eine Sperrfrist. Wird das Wirtschaftsgut, das mit dem Buchwert übertragen wurde, innerhalb der Sperrfrist aus dem Betriebsvermögen veräußert oder entnommen, ist rückwirkend der Teilwert anzusetzen. Bei einer Veräußerung oder Entnahme innerhalb der Sperrfrist wird unterstellt, dass die vorherige Übertragung zu Buchwerten eben nicht zum Zweck einer reinen Umstrukturierung erfolgt ist, sondern zur Vorber...