Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein, sofern das Mitglied nicht zu einer der Personengruppe gehört, die von der Beitragspflicht ausgenommen sind. Für die Berechnung des Lebensalters wird der Tag der Geburt eingerechnet.[2]
Vollendung des 23. Lebensjahres korrekt ermitteln
Personen, die am 1. eines Monats ihren 23. Geburtstag feiern, vollenden das 23. Lebensjahr einen Tag davor und damit im Vormonat. Der Kinderlosenzuschlag ist dann ab dem 23. Geburtstag zu entrichten. Alle Personen, die nicht am Monatsersten Geburtstag haben, vollenden das 23. Lebensjahr in dem Monat des Geburtstags. Sie zahlen den Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 1. des Folgemonats.
Vollendung des 23. Lebensjahres
Geburtsdatum | Vollendung des 23. Lebensjahr | Beitragszuschlag für Kinderlose ab |
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31.5.2001 | 30.5.2024 | 1.6.2024 |
1.6.2001 | 31.5.2024 | 1.6.2024 |
2.6.2001 | 1.6.2024 | 1.7.2024 |
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