Dr. Martin Lohr, Notar[*]
Bei der Unternehmensnachfolge sind die Pflichtteilsanrechnungsbestimmung des Schenkers und der Pflichtteilsverzicht des Beschenkten wesentliche Gestaltungsinstrumentarien. Zudem können im Erbfall Pflichtteilsergänzungsansprüche Dritter – etwa der weiteren Kinder des Schenkers – als "Störfälle" die Unternehmensnachfolge beeinträchtigen oder sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährden, so dass die Einbindung der Drittbeteiligten bei der Schenkung zu empfehlen ist. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Themen und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.
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