Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer wohnt in New York und wird für ein Projekt zur Tochtergesellschaft des Arbeitgebers nach Hamburg abgeordnet. Das Projekt soll innerhalb von 5 Monaten abgeschlossen sein. Der Mitarbeiter mietet in Hamburg eine möblierte Wohnung, die monatlich kündbar ist. Er erhält eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für 6 Monate. Nach 5 Monaten kehrt er planmäßig nach New York zurück.

Begründet der Arbeitnehmer einen Wohnsitz in Hamburg?

Ergebnis

Der Arbeitnehmer begründet keinen Wohnsitz in Hamburg. Er hat zwar eine Wohnung gemietet, aber nur für 5 Monate. Die Rechtsprechung verlangt aber ein voraussichtliches Beibehalten von mindestens 6 Monaten.

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