Sachverhalt
Zwischen einem 100-prozentigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH als Arbeitgeber bestehen folgende Vereinbarungen:
- Geschäftsführergehalt beträgt 4.000 EUR monatlich,
- unentgeltliche Gestellung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung.
Der Brutto-Listenpreis des Firmenwagens beträgt 48.595 EUR. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 35 km. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt.
Laut ELStAM hat er die Steuerklasse I, keinen Kinderfreibetrag und unterliegt der Kirchensteuerpflicht (9 %). Er ist privat kranken- und pflegeversichert (Basisschutz 300 EUR).
Was ist bei der Entgeltabrechnung zu beachten?
Ergebnis
Die Einstufung des GmbH-Geschäftsführers als Arbeitnehmer ist in den verschiedenen Rechtsgebieten nicht einheitlich geregelt.
- Arbeitsrechtlich gilt der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer.
- Lohnsteuerrechtlich gilt der GmbH-Geschäftsführer immer als Arbeitnehmer, wenn ein Anstellungsvertrag vorliegt. Der Geschäftsführer erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
- Sozialversicherungsrechtlich ist bei einem 100-prozentigen Gesellschafter keine Einstufung als Arbeitnehmer vorzunehmen. Er ist sozialversicherungsfrei in allen Zweigen. Es erfolgt keine Anmeldung zur Sozialversicherung. Der GmbH-Geschäftsführer kann sich unabhängig von der Höhe des Gehalts privat krankenversichern. Die Versicherungspflichtgrenzen sind nicht zu beachten.
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Pkw-Nutzung erfolgt nach der 1-%-Methode zzgl. 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Alternativ könnte auch ein Fahrtenbuch geführt und der geldwerte Vorteil nach den tatsächlichen Kosten berechnet werden.
Gehalt |
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4.000,00 EUR |
Geldwerter Vorteil (1 % v. 48.500 EUR) |
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485,00 EUR |
Geldwerter Vorteil (0,03 % v. 48.500 EUR x 35 km) |
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509,25 EUR |
Bruttoverdienst |
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4.994,25 EUR |
Lohnsteuer (bei 300 EUR Basisschutz private KV) |
1.044,41 EUR |
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Solidaritätszuschlag |
0,00 EUR |
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Kirchensteuer |
93,99 EUR |
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Gesamt |
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- 1.138,40 EUR |
Sozialversicherungsbeiträge gesamt |
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- 0,00 EUR |
Netto |
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3.855,85 EUR |
Abzug geldwerter Vorteil Kfz-Nutzung |
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- 994,25 EUR |
Auszahlungsbetrag |
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2.861,60 EUR |