Dipl.-Betriebsw. (FH) Christian Hidding
Ergebnis des ersten Schrittes war die Aufteilung des Jahresabschlusses in ein "neutrales" und ein "betriebliches" Ergebnis. Die anschließende verursachungsgerechte Verteilung der Kosten hat ergeben, dass sich bestimmte Kosten direkt (Einzelkosten) und andere Kosten nicht direkt (Gemeinkosten) einem Auftrag zuteilen lassen. Mit Hilfe des zweiten Schrittes werden im Rahmen der so genannten Kostenstellenrechnung nun die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf einzelne Bereiche (Kostenstellen) verteilt. So wird die Frage beantwortet, wo die Kosten angefallen sind.
Zunächst muss die Unternehmung in einzelne Kostenbereiche (Kostenstellen) unterteilt werden. Diese können aus den Funktionen der Unternehmung abgeleitet werden. Grundsätzlich wären folgende Bereiche zu nennen:
- Material,
- Fertigung,
- Verwaltung,
- Vertrieb.
Verwaltung und Vertrieb lassen sich nicht immer exakt voneinander trennen. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass diese Abteilungen zusammengelegt werden.
Einrichtung von Kostenstellen
Für die einzelnen Funktionsbereiche müssen zunächst Kostenstellen eingerichtet werden. Eine weiter gehende, verfeinerte Unterteilung der Kostenstellen ist dabei jederzeit möglich. So kann die Fertigung einer Metall verarbeitenden Unternehmung z. B. nach Maschine I, Maschine II, Schlosserei, Schweißerei unterteilt werden.
Nachdem für die Unternehmung entsprechende Kostenstellen eingerichtet wurden, müssen die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen verursachungsgerecht verteilt werden. Bei der Verteilung können Kosten teilweise direkt einer Kostenstelle zugeteilt werden. (z. B. Meistergehalt = Fertigung, Buchhaltung = Verwaltung etc.). Andere Kosten lassen sich nur unter Zuhilfenahme von Verteilungsschlüsseln auf die einzelnen Kostenstellen verteilen. Beispiele hierfür sind:
- Raumkosten nach Flächennutzung,
- Abschreibung nach Anlagenschlüssel,
- Zinsen nach Vermögenswerten.
In der richtigen Ermittlung dieser Verteilungsschlüssel liegt die Schwierigkeit des zweiten Schrittes.
Kostenstellengemeinkosten
Nachdem auf diesem Wege alle Gemeinkosten verteilt wurden, können die Summen je Kostenstelle gebildet werden. Die Ergebnisse stellen die jeweiligen Kostenstellengemeinkosten dar. Damit die so ermittelten Gemeinkosten zukünftig zu Kalkulationszwecken genutzt werden können, müssen geeignete Zuschlagsgrundlagen gefunden werden, um Gemeinkostenzuschlagssätze bzw. Stundenverrechnungssätze zu ermitteln.
Für die Kostenstelle "Material" kann z. B. die Summe der Materialeinzelkosten eine geeignete Zuschlagsgrundlage sein. Für die Kostenstelle "Fertigung" kann wiederum die Summe der Personaleinzelkosten eine sinnvolle Bezugsgröße sein. Ergebnis wären entsprechende Material- und Fertigungszuschlagssätze. Alternativ kann im Fertigungsbereich aber auch die Summe der angefallenen Maschinenstunden eine sinnvolle Grundlage darstellen. Ergebnis wäre dann ein Maschinenstundenverrechnungssatz.
Bei den Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten wird die Zuschlagsgrundlage aus der Summe der angefallenen Materialeinzel- und Gemeinkosten und den Fertigungseinzel- und Gemeinkosten gebildet.