Produktionskette – jeder Zulieferer ist Hersteller
Hersteller ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Es reicht aber für die Klassifizierung als Hersteller nicht aus, ein Produkt körperlich erstellt zu haben; vielmehr muss eine Leistung feststellbar sein, die zu einer Produktverantwortung führt. Die Herstellung ist so von der bloßen Montage abzugrenzen, bei der nach wertender Betrachtung lediglich eine Dienstleistung am Produkt erbracht wird. Wenn aber der Vertragshändler lediglich einzelne Teile auf Anleitung des Herstellers zusammenfügt und die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Gesamtsache nicht wesentlich beeinflusst, wird ein eigenständiger Herstellungsbeitrag gerade nicht erbracht.
Das OLG Brandenburg verneint eine Haftung wegen Inverkehrbringens eines vom sog. "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs, wenn der in Anspruch genommene das Fahrzeug nicht hergestellt, sondern die Aufgabe der Herstellung erst übernommen hat, nachdem der Käufer das Fahrzeug erworben hat und die Übernahme des Unternehmens in Form eines Asset-Deals, also durch Übernahme einzelner Wirtschaftsgüter der bisherigen Herstellerin erfolgt ist.
Die Haftung trifft alle am Produktionsprozess Beteiligten.