Wird z. B. von einem Produktionsbereich, der als selbstständiges Profit-Center geführt wird, an einen anderen autonomen Bereich ein Vorprodukt weitergegeben, das auch am Markt bezogen werden kann, so wird oft der Verrechnungspreis in Abhängigkeit dieses Marktpreises festgelegt. Die Regel für die zukünftige Bestimmung des Wertes, mit dem das empfangende Profit-Center belastet wird, könnte dann lauten:
Verrechnungspreis = 85 % des Marktpreises, der sich aus dem Mittel von drei Anbietern ergibt
Aus praktischen Gründen, aber auch weil es für die Planung aller Beteiligten einfacher ist, sollte die Festlegung neuer Verrechnungspreise nur in bestimmten Zeiträumen (z. B. jährlich) erfolgen. Eine permanente Anpassung erschwert jede Form der Abweichungsanalyse.