1 Schnelleinstieg
Anhand der Ergebnisse einer unterjährigen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) nimmt das Programm eine vorläufige steuerliche Hochrechnung für das jeweilige Unternehmen vor.
Hierdurch ist bereits während des Jahres die voraussichtliche Ertragsteuerbelastung (Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sowie die Belastung mit Annexsteuern wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ersichtlich.
Weil das Programm nicht nur eine starre monatsbezogene Hochrechnung des aktuellen Ergebnisses ermöglicht, sondern der Berater vielmehr die Möglichkeit erhält, das voraussichtliche Jahresergebnis "von Hand" zu korrigieren (z.B. bei nicht linearem Kostenverlauf), eignet es sich hervorragend für die unterjährige Steuerplanung. Durch Veränderung der Einnahmen- bzw. Ausgabenseite kann das steuerliche Ergebnis rechtzeitig vor Jahresende entsprechend dem Willen des Mandanten in die richtige Richtung gelenkt werden.
2 Programmbeschreibung
Das Programm BWA-Steuerplanung bietet folgende Möglichkeiten:
3 Erfassung der Basisdaten
Die Erfassung der Basisdaten (Berater- und Mandantenstammdaten) dient der Generierung des Deckblatts des auszudruckenden Berichts. Wird die Analyse für eigene Zwecke vorgenommen, sind die eigenen Basisdaten unter "Berater" zu erfassen; die Felder "Mandant" sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, sind hier außerdem die Namen der Gesellschafter einzugeben.
Je nach Programm besteht auf dieser Seite auch die Möglichkeit die Gewinnermittlungsart auszuwählen.
4 BWA-Forecast und Erfassung der BWA-Daten
Der BWA-Forecast basiert grundsätzlich auf einer linearen Hochrechnung des BWA-Standes auf das voraussichtliche Jahresergebnis. Um der nicht-linearen Entwicklung einzelner Posten Rechnung zu tragen, ist die Erfassung absoluter Abweichungen (individuelle Hochrechnung auf das Jahresergebnis) oder alternativ individueller Hochrechnungsfaktoren möglich. Die Planungsrechnung wird damit für die Adressaten transparent. Um eine weitergehende Analyse zu ermöglichen bzw. die Plausibilität des Forecasts zu belegen, können die Vorjahreszahlen erfasst werden.
Erfolgt hinsichtlich einzelner Posten eine individuelle Hochrechnung auf das Jahresergebnis (Erfassung absoluter Abweichungen), so wird ein gegebenenfalls ebenfalls erfasster individueller Hochrechnungsfaktor sowie der sich rechnerisch aus dem Stand der BWA ergebende lineare Faktor nicht berücksichtigt. Der individuelle Faktor wird nur dann berücksichtigt, wenn keine absolute Abweichung erfasst ist. Sind weder absolute Abweichung noch individueller Faktor erfasst, so erfolgt die Hochrechnung linear auf Basis des Standes der BWA.
Um einen Steuer-Forecast ermitteln zu können, ist das BWA-Ergebnis um steuerfreie Einnahmen (Investitionszulage, Dividenden) und nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu korrigieren. Der bereits erfolgswirksam berücksichtigte Gewerbesteueraufwand wird automatisch korrigiert, da die voraussichtliche Gewerbesteuer erst auf Basis des hochgerechneten Bruttoergebnisses berechnet und in der BWA ausgewiesen wird. Der Steueraufwand wird auf Basis des hochgerechneten BWA-Ergebnisses berechnet und in der BWA ausgewiesen. Eine korrekte Berechnung erfolgt erst nach Erfassung der Steuerdaten
Die nicht fett dargestellten Erlös- und Kostenpositionen können individuell umbenannt werden; zudem können weitere Erlös- und Kostenpositionen erfasst werden.
5 Steuerberechnung für Gewerbetreibende
Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können z.B. die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder aus der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds verdeutlicht werden.
5.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen
Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Gewerbesteuerliche Modifikationen, also der Saldo aus Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG), sowie der anzuwendende Hebesatz sind anschließend einzugeben. Ab dem Tarif 2008 ist für die Ermittlung des ...