Wie die vorstehenden Ausführungen gezeigt haben, können Qualifikationskonflikte für den Stpfl. zu Vor- oder zu Nachteilen führen. Hieraus ergibt sich für die Praxis die Frage, inwieweit es gelingt, die Vorteile gezielt zu nutzen und die Nachteile durch Gestaltungsmaßnahmen zu begrenzen oder gar zu verhindern.[1] Den Ausgangspunkt der Überlegungen muss die sorgfältige Analyse der steuerlichen Konsequenzen einschließlich der sich evtl. ergebenden Qualifikationskonflikte bilden. Hierbei gilt es zunächst, mögliche Problembereiche zu identifizieren. In einem zweiten Schritt sollten die sich hieraus möglicherweise ergebenden Be- bzw. Entlastungswirkungen quantifiziert werden. Diese müssen dann in die jeweiligen Vorteilhaftigkeitsüberlegungen einbezogen werden. Dabei kann es sich als sinnvoll erweisen, der bestehenden Unsicherheit über das Eintreten entsprechender Besteuerungsfolgen dadurch Rechnung zu tragen, dass unterschiedliche Szenarien betrachtet und deren Wahrscheinlichkeiten gegeneinander abgewogen werden. In den letzten Jahren wurde versucht, durch entsprechende Rückfallklauseln in den DBA zu verhindern, dass eine internationale Nichtbesteuerung eintritt. Damit kommt es zu einer ungleichmäßigen Verteilung des Risikos auf eine Doppelbesteuerung und der Chance auf eine internationale Minderbesteuerung.

[1] Lang, IStR 2010, 114.

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