Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt sich die Frage, ob die steuerliche Beurteilung durch einen Staat (insbesondere den Tätigkeitsstaat) auch Bedeutung für den anderen Staat hat oder ob dieser eine steuerliche Würdigung unabhängig von der Behandlung im anderen Staat vornehmen kann (und soll). Hiermit ist einerseits die Frage möglicherweise entstehender Qualifikationskonflikte ("Qualifikationskonflikt") verbunden, andererseits die der Notwendigkeit, Wertungen des anderen Staats als für sich bindend zu übernehmen.

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