§ 21 Übergangsbestimmung
Bei Dienstreisebeginn vor dem In-Kraft-Treten des Artikels 3 des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes wird Reisekostenvergütung nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften gewährt.
§ 22 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1994 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.
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