Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind
a) |
Zahlungsvorgänge, die ohne zwischengeschaltete Stellen ausschließlich als direkte Bargeldzahlung vom Zahler an den Zahlungsempfänger erfolgen; |
c) |
der gewerbsmäßige Transport von Banknoten und Münzen einschließlich Entgegennahme, Bearbeitung und Übergabe; |
d) |
die nicht gewerbsmäßige Entgegennahme und Übergabe von Bargeld im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit oder einer Tätigkeit ohne Erwerbszweck; |
f) |
Geldwechselgeschäfte, d. h. Bargeschäfte, sofern die betreffenden Beträge nicht auf einem Zahlungskonto liegen; |
g) |
Zahlungsvorgänge, denen eines der folgenden Dokumente zugrunde liegt, das auf den Zahlungsdienstleister gezogen ist und die Bereitstellung eines Geldbetrags an einen Zahlungsempfänger vorsieht:
|
m) |
Zahlungsvorgänge, die von Zahlungsdienstleistern untereinander auf eigene Rechnung oder von ihren Agenten oder Zweigniederlassungen untereinander auf eigene Rechnung ausgeführt werden; |
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