Kurzdarstellung des OGAW

  • Datum der Gründung und Angabe des Mitgliedstaats, in dem der Investmentfonds oder die Investmentgesellschaft eingetragen/gegründet wurde
  • gegebenenfalls Hinweis darauf, dass der OGAW unterschiedliche Anlagezweige anbietet
  • gegebenenfalls Verwaltungsgesellschaft
  • gegebenenfalls erwartete Existenzdauer
  • Verwahrstelle
  • Abschlussprüfer
  • Finanzgruppe (z. B. Bank), die für den OGAW wirbt.

Anlageinformationen

  • kurze Definition des Anlageziels/der Anlageziele des OGAW
  • Anlagestrategie des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft und kurze Bewertung des Risikoprofils des Fonds (gegebenenfalls einschließlich der Angaben gemäß Artikel 24a und mit Untergliederung nach Anlagezweigen)
  • gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft zusammen mit einem Warnhinweis, dass dies keine Aussage über die künftigen Ergebnisse erlaubt – diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein
  • Profil des typischen Anlegers, für den der Investmentfonds oder die Investmentgesellschaft konzipiert ist.

Wirtschaftliche Informationen

  • geltende Steuervorschriften
  • Ein- und Ausstiegsprovisionen
  • etwaige sonstige Kosten und Gebühren, aufgeschlüsselt danach, ob sie vom Anteilinhaber zu entrichten sind, oder aus dem Vermögen des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft zu zahlen sind.

Den Handel betreffende Informationen

  • Art und Weise des Erwerbs der Anteile
  • Art und Weise der Veräußerung der Anteile
  • im Falle von OGAW mit unterschiedlichen Anlagezweigen, gegebenenfalls Angabe der Art und Weise, wie von einem Anlagezweig in den anderen gewechselt werden kann, und Angabe der damit verbundenen Kosten
  • gegebenenfalls Termin und Art und Weise der Ausschüttung der Dividenden auf Anteile oder Aktien der OGAW
  • Häufigkeit und Ort bzw. Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung der Preise.

Zusätzliche Informationen

  • Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt sowie die Jahresund Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsabschluss angefordert werden können
  • zuständige Behörden
  • Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.), bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können
  • Erscheinungsdatum des Prospekts.

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