Zuständigkeit; Informationen, Merkblätter, Öffentlichkeitsarbeit Mit der Durchführung dieses Förderprogramms hat das BMWK beauftragt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn KfW Palmengartenstraße 5 – 9 60325 Frankfurt am Main. Im Teilprogramm BEG EM liegt die Zuständigkeit für die Durchführung der Zuschussförderung für Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2, 5.3 Buchstabe g, 5.4 und 5.5 beim BAFA und für Maßnahmen nach Nummer 5.3 Buchstabe a bis f sowie h bis j bei der KfW. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Kreditförderung liegt bei der KfW. Die Kredit- und Zuschussförderung der KfW wird auf privatrechtlicher Grundlage abgewickelt. BAFA und KfW stellen auf ihren Webseiten unter www.bafa.de und www.kfw.de sowie in geeigneten weiteren Formaten in enger Abstimmung mit dem BMWK detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie zu ihrer Förderpraxis der Öffentlichkeit bereit, regelmäßig unter Verwendung des Namens "Bundesförderung für effiziente Gebäude" oder der Kurzbezeichnung BEG des Förderprogramms sowie unter Bezugnahme auf diese Förderrichtlinie. Von KfW und BAFA erstellte Programminformationen, die Gegenstand, Förderkonditionen und Antragsverfahren zur BEG für Interessierte leicht verständlich zusammenfassen, müssen in ihren Inhalten mit der vorliegenden Förderrichtlinie übereinstimmen. Inhaltliche Änderungen der Programminformationen müssen mit dem Bund abgestimmt werden. Widersprechen sich die Programminformationen und die vorliegende Förderrichtlinie, hat letztere Vorrang. BAFA und KfW stimmen eine etwaige Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Förderprogramm regelmäßig unter Nutzung des Namens "Bundesförderung für effiziente Gebäude" oder der Kurzbezeichnung BEG eng mit dem BMWK ab. Sie arbeiten in Abstimmung mit dem BMWK eng mit den Evaluatoren, dem Bundesrechnungshof sowie den Prüforganen der Europäischen Union zusammen. Zudem umfasst die vorliegende Beauftragung für die Durchführer BAFA und KfW die Verpflichtung, im Rahmen der jeweils übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung förderspezifische Analysen zur Effizienz des Mitteleinsatzes und zur Erreichung von Förderzielen durchzuführen (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des Förderprogramms unter Berücksichtigung der Anforderungen der BHO zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung). Hierfür können die für die Antragsentscheidung und im weiteren Verfahren mitgeteilten Daten verwendet als auch in angemessenem Umfang weitere auswertungs- beziehungsweise wirksamkeitsrelevante Daten – unabhängig eines etwaigen Personenbezugs (vergleiche Artikel 4 Nummer 1 DSGVO) – durch den jeweiligen Durchführer des Förderprogramms mit Antragstellung sowie bei und nach Vorhabenumsetzung (längstens für die Mindesthaltedauer der jeweiligen geförderten Anlage) beim Antragsteller/Fördernehmer erhoben und für die vorgenannten Zwecke (einschließlich der Messung von sowohl potenziellen als auch tatsächlich erreichten Wirkungsgraden) ausgewertet werden. Ferner können von den Durchführern personenbezogene Daten, einschließlich nichtöffentlicher Daten, erhoben und für die vorgenannten Zwecke verarbeitet werden. Reichweite und Umsetzung entsprechender Wirkungsmessungen werden durch den jeweiligen Durchführer in Abstimmung mit dem BMWK festgelegt. Auswertungsergebnisse werden in einer anonymisierten statistischen Übersicht für die Zwecke des regelmäßigen Reporting an das BMWK übermittelt. |