StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Radermacher, RR a.D.[*]

Nachdem Teil I schwerpunktmäßig die Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Selbstanzeigeregelungen gem. § 371 AO und § 261 Abs. 1, 7 und 8 StGB n.F. beschrieben hat, beschäftigt sich Teil II mit weiteren Besonderheiten der Geldwäschenorm, die im Zusammenhang mit steuerlichen Nachmeldungen gem. § 153 AO stehen und vom Berater im Einzelfall zu berücksichtigen sind.

[*] Der Autor war lange Jahre auch in leitenden Funktionen in nordrhein-westfälischen Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung tätig und berät derzeit als Partner der Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf Unternehmen und Individualpersonen in allen Fragen des Steuerstraf- und Steuerverfahrensrechts.

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