Rz. 9
In § 259 BewG wird die Ermittlung des Gebäudesachwerts geregelt. Hierzu ist vereinfachend vom Gebäudenormalherstellungswert, der sich durch Multiplikation der – mithilfe des maßgeblichen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes – auf den Hauptfeststellungszeitpunkt angepassten Normalherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche der Gebäude ergibt, eine Alterswertminderung abzuziehen.
Workflow Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen