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In § 259 BewG wird die Ermittlung des Gebäudesachwerts geregelt. Hierzu ist vereinfachend vom Gebäudenormalherstellungswert, der sich durch Multiplikation der – mithilfe des maßgeblichen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes – auf den Hauptfeststellungszeitpunkt angepassten Normalherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche der Gebäude ergibt, eine Alterswertminderung abzuziehen.

Workflow Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG

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