Wo die Probleme sind:
- Ermittlung der Eckdaten für die Rückstellungsbewertung
- Berücksichtigung von Altersfreizeit
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen |
4156 |
6076 |
|
GuV, Personalaufwand |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer |
4157 |
6077 |
|
GuV, Personalaufwand |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für angestellte Mitunternehmer § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend) |
4158 |
6078 |
|
GuV, Personalaufwand |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Minijobber |
4159 |
6079 |
|
GuV, Personalaufwand |
Urlaubsrückstellungen |
0961 |
3079 |
|
Bilanz, sonstige Rückstellungen |
So kontieren Sie richtig!
Für den noch nicht genommenen Jahresurlaub ihrer Arbeitnehmer müssen Unternehmen am Jahresende eine Verbindlichkeitsrückstellung für Erfüllungsrückstände bilden, da den unerfüllten Urlaubsverpflichtungen keine Arbeitsleistung mehr gegenübersteht. Den ermittelten Rückstellungsbetrag buchen Sie auf das Konto "Urlaubsrückstellungen" 0961 (SKR 03) bzw. 3079 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt z. B. auf das Konto "Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen" 4156 (SKR 03) bzw. 6076 (SKR 04).
Buchungssatz:
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen |
|
an Urlaubsrückstellungen |
Die im Vorjahr gebildete Urlaubsrückstellung ist aufzulösen. Hierzu ist genau umgekehrt zu buchen.
Buchungssatz:
Urlaubsrückstellungen |
|
an Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Urlaubsrückstellung in der Handelsbilanz
Hans Groß ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Neben Hans Groß beschäftigt die X-GmbH noch 21 Mitarbeiter, von denen 3 Angestellte am 31.12.01 ihren Urlaub für das Wirtschaftsjahr 01 noch nicht vollständig genommen haben.
Die X-GmbH ermittelt ihre Urlaubsrückstellung jeweils gesondert für die Mitarbeitergruppen Gesellschafter-Geschäftsführer, Gehaltsempfänger und Lohnempfänger. Für die 3 Angestellten, die ihren Urlaub bis zum 31.12.01 noch nicht genommen haben, hat die X-GmbH zum 31.12.01 eine Urlaubsrückstellung i. H. v. 6.502,10 EUR ermittelt. Diese 3 Mitarbeiter sind der Gruppe der Gehaltsempfänger zuzuordnen. Aus der Gruppe der Lohnempfänger ergeben sich zum 31.12.01 keine offenen Urlaubstage. Für den ausstehenden Urlaub von Herrn Groß wurde eine Urlaubsrückstellung i. H. v. 743,70 EUR ermittelt.
Zum 31.12. des Vorjahres belief sich die Rückstellung für Lohnempfänger auf 2.500 EUR, für Gehaltsempfänger auf 3.800 EUR und für den Gesellschafter-Geschäftsführer auf 500 EUR. Die Buchung der Rückstellungen erfolgt jeweils am Jahresende.
Buchungsvorschlag zur Auflösung der Vorjahresbeträge am 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0961/3079 |
Urlaubsrückstellungen |
2.500 |
4156/6076 |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen |
2.500 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0961/3079 |
Urlaubsrückstellungen |
3.800 |
4156/6076 |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen |
3.800 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0961/3079 |
Urlaubsrückstellungen |
500 |
4157/6077 |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer |
500 |
Buchungsvorschlag zur Bildung der neuen Rückstellungsbeträge für das aktuelle Wirtschaftsjahr 01 am 31.12.01:
Für die Lohnempfänger ist kein neuer Rückstellungsbetrag zu buchen, da für diese Gruppe zum 31.12.01 kein Rückstellungsbedarf besteht.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4156/6076 |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen |
6.502,10 |
0961/3079 |
Urlaubsrückstellungen |
6.502,10 |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4157/6077 |
Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer |
743,70 |
0961/3079 |
Urlaubsrückstellung |
743,70 |
Ausweis in der Bilanz und weitere Unterteilung
Die hier verwendeten Konten "Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen" und "Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer" werden unter der GuV-Position "6. Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter" ausgewiesen. Einige Unternehmen buchen den Anteil der Urlaubsrückstellung, der auf den Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaft entfällt, auf einem gesonderten Konto (z. B. "Aufwendungen aus der Veränderung von Urlaubsrückstellungen Sozialversicherung"), das unter der GuV-Position "6. Personalaufwand: b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" auszuweisen wäre. Dadurch wird entsprechend der Aufteilung bei der laufenden Verbuchung von Löhnen und Gehältern auf be...