Bei langfristigen Serienaufträgen (z. B. in der Automobilzulieferindustrie) können bei der Bewertung von hierfür zu bildenden Drohverlustrückstellungen u. U. Erfahrungskurveneffekte und Prozessverbesserungen des Lieferers zu berücksichtigen sein, wenn sie hinreichend bewertbar und realisierbar sind und in klarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Seriengeschäft stehen.[1]

[1] Vgl. Münstermann/Gnädinger, PiR 2012, S. 113.

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