Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für Lehrerfortbildung durchgeführte geographische Studienfahrt nach Südafrika

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für Lehrerfortbildung durchgeführte geographische Studienfahrt nach Südafrika sind nicht (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und daher insgesamt nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar, wenn zwar die Flugkosten vom Dienstherrn übernommen worden sind, wenn aber der erhebliche Reisepreis (über 4.000 DM) von der Lehrerin selbst getragen werden musste, nicht ausschließlich Lehrer teilgenommen haben (kein homogener Teilnehmerkreis), kein unmittelbarer besonderer beruflicher Anlass für die Reise ersichtlich ist, bei der Reise auch viele Orte von allgemeinem touristischen Interesse besucht worden sind und sich die Reise nach dem Gesamtbild nicht leicht und nach objektiven Maßstäben nachvollziehbar in einen eindeutig ausschließlich beruflich bzw. einen privat veranlassten Teil trennen lässt.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1, § 19 Abs. 1

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von der S. Akademie für Lehrerfortbildung durchgeführte geographische Studienfahrt nach Südafrika als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind.

Die Klägerin ist Lehrerin für Geographie, Englisch und Russisch an der Mittelschule. Sie unterrichtete im Streitjahr acht Wochenstunden Geographie und war zudem als Fachzirkelleiterin Geographie tätig. Die Klägerin bewarb sich am 19.07.1999 bei der S. Akademie für Lehrerfortbildung für die Veranstaltung „Geographische Studienfahrt nach Südafrika” vom 15.07. bis 03.08.2000. Die Reise stand unter der Leitung der Herren Dr. R. von der S. Akademie für Lehrerfortbildung und Dr. PRETORIA vom S. Kultusministerium. Nachdem die Klägerin unter dem 14.01.2000 eine Teilnahmezusage erhalten hatte, fand am 14.02.2000 eine Vorbereitungsveranstaltung im S. Staatsministerium für Kultus statt. Auf Fortbildungsreiseantrag der Klägerin vom 09.05.2000 wurde am 29.05.2000 von der anordnungsbefugten Stelle die Dienstreise angeordnet. Während die Flugkosten vom Dienstherrn übernommen wurden, war der Reisepreis ohne Flug in Höhe von 4.177 DM von der Klägerin zu tragen. Daneben entstanden ihr Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung in Höhe von 75 DM und für Impfungen in Höhe von 152,48 DM. Die Koordination und Organisation der Reise vor Ort erfolgte durch die Firma A.C. in Person des Herrn G., PRETORIA. Das Reiseprogramm sah nach Ankunft am 15.07.2000 in JOHANNESBURG einen Transfer nach PRETORIA und dort eine Stadtrundfahrt mit Besuch des Voortrekker-Denkmals und des Krüger-Hauses sowie der Unionsgebäude vor. Am 16.07.2000 stand die Besichtigung der Diamantenmine Cullinan und des Tswaing-Meteoritenkraters auf dem Programm. Am folgenden Tag besuchte die Reisegruppe die Universität Südafrikas, die Kulturabteilung der Deutschen Botschaft PRETORIA und die Stadtbibliothek PRETORIA. Am 18.07.2000 erfolgte eine Tagesexkursion in das Township Mamelodi mit anschließender Besichtigung des Transvaal-Museums für Naturkunde. Am 19.07.2000 standen Pirschfahrten und Landschaftsansprachen in Pilanesberg-Nationalpark sowie ein Besuch des deutschen Dorfes Kroondal und der dortigen deutschen Schule auf dem Programm. Am 20.07.2000 besichtigten die Herren das Bayer-Chrom-Bergwerk in Kroondal und die Damen das Naturreservat Rustenburg bzw. den Wasserfall Mall Rustenburg und anschließend alle gemeinsam die Farm Steinfurt. Am 21.07.2000 stand ein Besuch des SASOL-Steinkohlebergwerks bei Sasolburg und die Fahrt zum Golden Gate Highlands Nationalpark mit Anmerkungen zur Landwirtschaft in Südafrika unterwegs auf dem Programm. Am 22.07.2000 hörte die Gruppe einen Vortrag zur Geologie, Flora und Fauna und unternahm anschließend eine Kurzwanderung im Golden Gate Highlands Nationalpark. Im Anschluß daran erfolgte die Fahrt nach Durban mit Landschaftsansprachen an geographisch interessanten Standorten. Am 23.07.2000 stand eine orientierende Stadtrundfahrt in Durban und eine anschließende Exkursion zum Tal der 1000 Hügel mit Besuch des Zulu-Kraals bei Bothas Hill auf dem Programm. Am 24.07.2000 wurde eine Tagesexkursion zu Richards Bay Minerals (Titangewinnung aus Küstensand) und eine Fahrt zum Hafen Richards Bay unternommen. Tags darauf fand eine Beschäftigung mit der Haifischproblematik an der Natalküste im Sharks Board Umhlanga Rocks, eine Besichtigung des Zuckerterminals im Hafen von Durban und ein Besuch der Westville Boys High School mit Diskussion mit den Geographielehrern statt. Die Tagesexkursionen des 26.07.2000 umfaßten die deutsche Schule Durban, Kloster Mariannhill, die Besichtigung des Klosters, der Schule und der Farm sowie das indische Stadtviertel Durban mit Besic...

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