AA v. 1.2.2012, o. Az.

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik San Marino
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Informationsaustausch
 
Vom 1.2.2012

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 30.9.2011 zu dem Abkommen vom 21.6.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik San Marino über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (BGBl 2011 II S. 908, 909) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 12 Absatz 2

am 23.12.2011

in Kraft getreten ist.

 

Normenkette

San Marino Inf.-Aus. Art. 12 Abs. 2

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