RAin/FAinStR Natascha Katemann, Betriebswirtin (B.Sc.)[*]
Sind Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren nicht zu ermitteln, so werden sie vom FA geschätzt. Wenn auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten anhängig ist, stellt sich die Frage, ob und wie die Schätzungen dort behandelt werden. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung bestimmt der BFH die Regeln. In strafrechtlicher Hinsicht sind die grundlegenden Voraussetzungen vom BGH aufgestellt worden, die hier nebst Handlungsempfehlungen dargestellt werden.
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