In der Regel entstehen bei einer Schenkung auch Erwerbsnebenkosten. Hierzu zählen z. B.:

  1. allgemeine Erwerbsnebenkosten
  2. Steuer- und Rechtsberatung im Vorfeld der Schenkung
  3. Kosten zur Erstellung der Schenkungsteuererklärung.

Gehören zum Erwerb Vermögensgegenstände, für die eine Steuerbefreiung i. d. S. zur Anwendung kommt, unterliegen diese Erwerbsnebenkosten nicht der Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge