OFD Karlsruhe, Verfügung v. 19.10.2006, S 2256/49 St 111

Auf der Grundlage einer Stellungnahme der (federführenden) Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main bitte ich bei Fällen mit Renditen aus dem „Phoenix Managed Account” wie folgt zu verfahren:

 

1. Sachverhalt

Die Phoenix Kapitaldienst GmbH mit Firmensitz in Frankfurt am Main war bis zu der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens am 14.3.2005 Finanzdienstleister, dessen Geschäftstätigkeit das Finanzkommissionsgeschäft und die Finanzportfolioverwaltung umfasste.

Seit 1977 war die Kapitalgesellschaft im Optionsgeschäft tätig. Ende 1992 legte die Kapitalgesellschaft das Produkt „Phoenix Managed Account” auf. Dabei handelte es sich um ein Produkt, bei dem die Phoenix Kapitaldienst GmbH Investitionssummen der Kunden in Stillhalter- und Spekulations- bzw. private Veräußerungsgeschäfte investierte.

Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es sich bei dem „Phoenix Managed Account um ein Schneeballsystem handelte. Die von den Anlegern bereit gestellten Mittel wurden nicht wie vertraglich vereinbart verwendet. Allerdings wurden den Anlegern monatliche Abrechnungsmitteilungen zur Verfügung gestellt, die den Erfolg des Produkts vortäuschten. Am 14.3.2005 wurde auf Initiative der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet. Die Anleger können allenfalls mit einer Rückzahlung des eingesetzten Kapitals (ohne Gewinnbeteiligungen) in Höhe von maximal 30 Prozent rechnen.

Das Produkt „Phoenix Managed Account” war entsprechend den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich wie folgt strukturiert (Prospekt vom 1.8.2001):

Die GmbH übernimmt es, im Rahmen einer Geschäftsbesorgung die Geschäfte der Kunden zu führen und den von den Kunden zur Verfügung gestellten Betrag zu verwalten. Der vom Kunden zu zahlende Mindestbetrag (ohne Agio) belief sich auf 5.000 DM. Der Kunde ermächtigt die Phoenix Kapitaldienst GmbH, alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsbesorgung und Verwaltung notwendig und angemessen sind. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH ist berechtigt, die Einzahlungen der Kunden zu vermischen und gemeinsam für Rechnung aller Kunden zu disponieren (Pool).

Gegenstand der Geschäftsbesorgung ist die Anlage der Geldbeträge in Termingeschäften für gemeinsame Rechnung zu Spekulationszwecken mit Vorrang von Stillhaltergeschäften. Die Auswahl der Anlagen erfolgt durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH handelt im eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Phoenix Kapitaldienst GmbH ist berechtigt, die Disposition über die Poolkonten einem Sachverständigen Dritten zu überlassen. Sie kann diesem Dritten Ermessensvollmacht einräumen. Sie verpflichtet sich, das Vermögen der Phoenix Managed Account gesondert vom übrigen Vermögen der GmbH zu halten und zu verwalten.

Der Kunde haftet bis zur Höhe seiner Einzahlung. Eine darüber hinaus gehende Haftung für den Ersatz von Vergütungen und Aufwendungen ist ausgeschlossen. Das Poolvermögen wird in Euro ausgewiesen, der Kunde trägt das Währungsrisiko. Er erhält zum Ende eines jeden Monats eine Übersicht über die Entwicklung und den Wert seiner Investition.

Der Kunde nimmt am Ergebnis der jeweiligen Abrechnungsperiode im Verhältnis des Werts seines Anteils zum gesamten Vermögen des Phoenix Managed Account zum Beginn der Abrechnungsperiode teil.

Die Phoenix Kapitaldienst GmbH erhält als Vergütung bei Einzahlung ein Agio, (Aufgeld), das sich nach der Höhe des Anlagebetrags richtet (4 bis 7 Prozent). Ferner erhält sie eine monatliche Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent des jeweiligen Vermögensstands des Poolvermögens vor Abzug ihrer Gewinnbeteiligung. Neben weiteren Kosten erhält die Phoenix Kapitaldienst GmbH eine Gewinnbeteiligung i.H.v. 30 Prozent pro Abrechnungsperiode. Diese steht ihr nur dann zu, wenn das Poolvermögen einen Zuwachs zu verzeichnen hat.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und Phoenix Kapitaldienst GmbH tritt mit Zahlung des Anlagebetrags in Kraft. Der Kunde nimmt ab dem Beginn der nächsten Abrechnungsperiode am Ergebnis des Phoenix Managed Account teil.

Der Vertrag gilt für die Dauer von sechs Monaten und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Teilkündigungen sind zulässig, sofern das verbleibende Vermögen noch mehr als der Mindestanlagebetrag beträgt. Sofern der Wert der Beteiligung unter 65 Prozent der Gesamteinzahlungen des Kunden abgesunken ist nimmt der Kunde am weiteren Ergebnis nicht teil.

Bei Beendigung des Vertrags erhält der Kunde sein Guthaben gemäß der Bewertung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zurück. Das Guthaben ist innerhalb eines Monats auszuzahlen.

 

2. Steuerrechtliche Beurteilung

Die Phoenix Kapitaldienst GmbH verwaltete entsprechend den Ausführungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen treuhänderisch das Vermögen der Investoren. Die ...

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