BMF, Schreiben v. 2.8.2011, IV C 3 - S 2221/09/10031 :008

Bezug: BFH-Urteil vom 15.9.2010, X R 13/09

In Tz 29 seines Urteils vom 15.9.2010, X R 13/09 (BStBl 2011 II S. 641) hat der BFH entschieden, dass es geboten sei, künftig über das Formerfordernis in § 761 BGB hinaus auch nachträgliche Einschränkungen einer Rentenverpflichtung schriftlich zu belegen. Andernfalls könnten derartige mündliche oder konkludente Vereinbarungen, die nach Bekanntwerden des Urteils getroffen worden seien, steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Obwohl der BFH nur von Einschränkungen einer Rentenverpflichtung spricht, sind m.E. aufgrund des Urteils nachträgliche Einschränkungen aller Versorgungsverpflichtungen, also auch dauernder Lasten, schriftlich zu dokumentieren.

Das BFH-Urteil ist am 29.7.2011 in Heft 13 des Bundessteuerblatts veröffentlicht worden. Das geänderte Formerfordernis gilt daher für alle nach dem 29.7.2011 vorgenommenen Vertragsänderungen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Urteils wurde ein Hinweis auf das künftig zu beachtende Formerfordernis im Einkommensteuerhandbuch 2011 veranlasst.

 

Normenkette

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge