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Das Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg ist ebenfalls eine Bundesoberbehörde.[1] Es hat zur Aufgabe die Mitwirkung an Außenprüfungen, die durch die Landesfinanzbehörden durchgeführt werden.[2] Außerdem hat es zahlreiche Aufgaben in Steuerfällen, die sich über die Grenzen des Bundesgebiets hinaus erstrecken, nicht im Geltungsbereich des GG ansässige Personen betreffen oder sonst eine zentrale Bundeszuständigkeit erfordern.

Ein weiterer Aufgabenbereich betrifft die Eindämmung des USt-Betrugs und der USt-Hinterziehung, die Vergabe und Verwaltung des Identifikationsmerkmals nach §§ 139a139d AO, den Abruf von Daten von Kreditinstituten gem. § 93b AO und deren Weiterleitung an die zuständigen Finanzbehörden. Weitere Aufgaben im elektronischen Verfahren (z. B. für bestimmte Freistellungsbescheinigungen) und zur Einrichtung solcher Verfahren gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern. Die Aufgaben sind in § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 42 FVG aufgezählt.[3]

[3] Vgl. Erl. bei Horn, in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, zu § 5 FVG und bei Schwarz, in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, zu § 19 FVG.

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