Rz. 36i
Das von der Zollverwaltung eingeführte IT-Verfahren ATLAS[1] dient der Abwicklung des kommerziellen Warenverkehrs mit Drittländern. Im Rahmen dieses Verfahrens verfügt die Zollverwaltung über eine Vielzahl von Informationen (z. B. über die Grunddaten der Zollbeteiligten, das Einfuhr- bzw. Ausfuhrland, das angegebene Bestimmungsland der Ware, das Überlassungsdatum und den Rechnungsbetrag), die auch für die Besteuerung (Vorsteuerabzug, Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen) von Bedeutung sind. Durch die mit Gesetz v. 22.12.2014[2] eingefügte und mit Wirkung v. 31.12.2014 in Kraft getretene Nr. 42 soll der Online-Zugriff der FÄ auf die der Zollverwaltung zur Verfügung stehenden Informationen sichergestellt werden.
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