3.1.2.1 Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO
Rz. 18
Die Rechtsstellung und die Regelung der rechtlichen Befugnisse der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft ergeben sich aus:
§ 385 Abs. 2 AO | – | Ermittlungsbefugnisse bei "Vorspiegelungsstraftaten" |
§ 386 AO | – | Ermittlungsbefugnisse bei Steuerstraftaten |
§§ 399–403 AO | – | Rechtsstellung bei den einzelnen Verfahrensarten |
Rz. 18a
Die Rechtsstellung und Regelung der rechtlichen Befugnisse der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO im Verhältnis zu den Strafgerichten ergeben sich aus:
§§ 406–407 AO | – | Beteiligung im gerichtlichen Verfahren |
3.1.2.2 Steuer- und Zollfahndung
Rz. 19
Die Rechtsstellung und Regelung der rechtlichen Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung im strafprozessualen Bereich ergeben sich aus:
§§ 208 Abs. 1, 208a, 404 AO | – | Aufgabe und Stellung der Steuer- und Zollfahndung |
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