Rz. 18

Die Rechtsstellung und die Regelung der rechtlichen Befugnisse der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft ergeben sich aus:

 
§ 385 Abs. 2 AO Ermittlungsbefugnisse bei "Vorspiegelungsstraftaten"
§ 386 AO Ermittlungsbefugnisse bei Steuerstraftaten
§§ 399–403 AO Rechtsstellung bei den einzelnen Verfahrensarten
 

Rz. 18a

Die Rechtsstellung und Regelung der rechtlichen Befugnisse der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO im Verhältnis zu den Strafgerichten ergeben sich aus:

 
§§ 406–407 AO Beteiligung im gerichtlichen Verfahren

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