Rz. 18
Die Rechtsstellung und die Regelung der rechtlichen Befugnisse der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft ergeben sich aus:
§ 385 Abs. 2 AO | – | Ermittlungsbefugnisse bei "Vorspiegelungsstraftaten" |
§ 386 AO | – | Ermittlungsbefugnisse bei Steuerstraftaten |
§§ 399–403 AO | – | Rechtsstellung bei den einzelnen Verfahrensarten |
Rz. 18a
Die Rechtsstellung und Regelung der rechtlichen Befugnisse der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 AO im Verhältnis zu den Strafgerichten ergeben sich aus:
§§ 406–407 AO | – | Beteiligung im gerichtlichen Verfahren |
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