Rz. 25

Nach der Neuregelung in Abs. 2 S. 3 ab 2001 kann die Revisionsbegründung nur noch beim BFH angebracht werden. Wird die Revisionsbegründung – wie früher zulässig – beim FG eingereicht, gelten die Grundsätze für die Revisionseinlegung in Rz. 3a entsprechend.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge