Rz. 8
Die meldenden Plattformbetreiber müssen bei der Überprüfung der Gültigkeit der Steueridentifikationsnummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer alle öffentlich zugänglichen automatischen Prüfsysteme nutzen, die die Bestätigung der Gültigkeit der vorgenannten Nummern oder ihres Aufbaus ermöglichen.[1]
Rz. 9
Eine deutsche Steueridentifikationsnummer kann mittels der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Schnittstelle "TIN on-the-Web" auf ihre Gültigkeit überprüft werden.[2] Eine USt-Identifikationsnummer kann mittels der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Schnittstelle "MwSt-Informationsaustauschsystem" auf ihre Gültigkeit überprüft werden.[3] In bestimmten Fällen können Plattformbetreiber USt-Identifikationsnummern auch über Schnittstellen, die Deutschland zur Verfügung stellt, auf ihre Gültigkeit überprüfen.[4]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen