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Zu den Trägern der Kriegsopferfürsorge gehören die Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene und die Hauptfürsorgestellen.[1] Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte und Hinterbliebene zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem BVG als besondere Hilfen im Einzelfall.[2] Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erziehungsbeihilfe, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe, Wohnungshilfe und Hilfen in besonderen Lebenslagen.[3]

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern.[4]

[1] §§ 25 bis 27 BVG und Verordnung zur Kriegsopferfürsorge – KfürsV – v. 16.1.1979, BGBl I 1979, 80.

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