Rz. 1133
Die Begriffsbestimmungen der steuerbefreiten Versicherungs- und Finanzdienstleistungen in Art. 135 MwStSystRL sind veraltet und haben vielfach zu einer unterschiedlichen Auslegung und Anwendung der Steuerbefreiungen durch die Mitgliedstaaten geführt. Die Verwaltungspraxis ist daher in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich, was für die Betroffenen die rechtliche Komplexität erhöht und Rechtsunsicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten und die Steuerbehörden mit sich bringt. Diese Rechtsunsicherheit hat zu einer wachsenden Anzahl an Gerichtsverfahren geführt. Die Kommission hatte daher am 28.11.2007 zwei Vorschläge für Rechtsakte in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen vorgelegt:
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen und
- Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen.
Rz. 1134
Die Kommission schlug vor, die Voraussetzungen für die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen neu zu fassen. Dadurch sollten die Vorschriften modernisiert und den Fortentwicklungen in diesen Bereichen seit Verabschiedung der geltenden Regelungen Rechnung getragen werden.
Rz. 1135
Hinsichtlich des Optionsrechts schlug die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, ihren Steuerpflichtigen das Optionsrecht einzuräumen, und zwar sowohl in Bezug auf Finanz- und Versicherungsdienstleistungen als auch in Bezug auf Leistungen an Unternehmer und Private.
Rz. 1136
Schließlich schlug die Kommission vor, Dienstleistungen, die durch Zusammenschlüsse von Steuerpflichtigen für Mitglieder des Zusammenschlusses erbracht werden, unter bestimmten Voraussetzungen zu befreien, wobei einem Zusammenschluss Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten angehören können.
Rz. 1137
In dem neu zu fassenden Art. 135 Abs. 1 Buchstaben a bis g MwStSystRL sollten die steuerfreien Umsätze abschließend aufgelistet werden. In einem neuen Art. 135a MwStSystRL sollen die steuerfreien Leistungen definiert werden. In einem neuen Art. 137b MwStSystRL sollte eine spezifische Steuerbefreiung für Leistungen von Personenzusammenschlüssen nach dem Vorbild von Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL eingeführt werden.
Rz. 1138
Substanzielle Beratungsergebnisse im Rat zu dem Richtlinienvorschlag sind bisher nicht zu verzeichnen.