Schiffsoffiziere sind
1. |
die Angestellten des nautischen oder des technischen Schiffsdienstes, die eines staatlichen Befähigungszeugnisses bedürfen, |
2. |
die Schiffsärzte, |
3. |
die Seefunker, die Inhaber eines Seefunkzeugnisses 1. oder 2. Klasse sind, |
4. |
die Zahlmeister. |
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