1In den Fällen des § 67 hat das Besatzungsmitglied vom Zeitpunkt der Kündigung ab Anspruch auf Zahlung der Heuer für einen Monat. 2Schadenersatzansprüche auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge