Begriff

Werden Maschinen, Vorrichtungen im Werkzeugbau oder Gebäude mit eigenen Mitteln im eigenen Betrieb für eigene Zwecke angefertigt, sind das selbst erstellte Anlagen in Eigenleistung. Diese werden als Anlagevermögen in der Bilanz aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter besteht nur noch in der Steuerbilanz ein generelles Aktivierungsverbot.

 

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