Erläuterungen zum Auftragnehmer-Fragebogen
Die nachfolgenden Hinweise dienen zur Klärung von Fragen, die der Auftragnehmer beim Ausfüllen u. U. an den Auftraggeber richtet. Die Hinweise sind nicht zur Aushändigung an den Auftragnehmer vorgesehen.
Zu Frage 1)
Haben Sie ein Gewerbe angemeldet oder eine Genehmigung zur Ausübung eines freien Berufes beantragt?
Die Eintragung in die Handwerksrolle stützt die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit. Die Gewerbeanmeldung bzw. die Eintragung in das Gewerbe- oder Handelsregister haben dagegen nur schwache Indizwirkung. Für den vollständigen Nachweis der versicherungsrechtlichen Bewertung ist es hilfreich, die Eintragung/Anmeldung zu dokumentieren.
Zu Frage 2)
Haben/hatten Sie rückblickend bis zu maximal 24 Monaten innerhalb dieses Unternehmens unterschiedliche Auftraggeber?
In großen Unternehmen muss dem Auftraggeber nicht zwingend bekannt sein, dass der Auftragnehmer parallel und/oder in der Vergangenheit/Zukunft weitere Auftraggeber im selben Unternehmen hatte/hat. Eine durchgehende und/oder nur kurzfristig unterbrochene Tätigkeit kann jedoch ein Indiz für ein Dauer-Arbeitsverhältnis sein. Für die Frage unterschiedlicher Auftraggeber innerhalb dieses Unternehmens sollten daher alle vorherigen Auftragsverhältnisse bei Kollegen berücksichtigt werden.
Zu Frage 3)
Beschäftigen Sie im Zusammenhang mit der/s Tätigkeit/Auftrags Mitarbeiter oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (538 EUR) bzw. mehrere Minijobber, deren Entgelte zusammengerechnet oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (538 EUR) liegen?
Die Beschäftigung fremder Hilfskräfte kann von maßgeblicher Bedeutung für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein.
Zu Frage 4)
Wie viele weitere, unterschiedliche Auftraggeber haben/hatten Sie vor Beginn der/s Tätigkeit/Auftrags oder parallel dazu, rückblickend bis zu max. 24 Monaten?
Es kann auch jemand selbstständig tätig sein, der nur für einen Auftraggeber arbeitet und keine Mitarbeiter beschäftigt.
Zu Frage 5)
Stellt das Einkommen aus dem konkreten Auftragsverhältnis mit dem Auftraggeber Ihren Haupterwerb dar?
Durch den Wegfall eines Haupterwerbs können Betroffene in existenzielle Schwierigkeiten geraten. Ein Auftragnehmer begibt sich daher in eine finanzielle Abhängigkeit, sofern er auf das Einkommen aus dem Auftragsverhältnis zur Bestreitung seines Lebensunterhalts angewiesen ist und nicht durch weitere/zusätzliche Einkünfte seinen Lebensunterhalt sichert.
Zu Frage 6)
Unterliegt Ihr Einkommen aus Ihrer Selbstständigkeit periodischen Schwankungen?
Periodische Schwankungen liegen vor, wenn der Auftragnehmer über einen längeren Zeitraum keine regelmäßigen Einnahmen hat. Ein Grund kann z. B. eine gute Auftragslage im Sommer und eine schlechte Auftragslage im Winter sein.
Zu Frage 7)
Haben Sie einen eigenen Internetauftritt oder werben Sie auf andere Weise für Ihre Leistungen?
Selbstständige können unternehmerische Chancen wahrnehmen und hierfür Eigenwerbung betreiben. Für den vollständigen Nachweis der versicherungsrechtlichen Bewertung ist es hilfreich, die Art und Weise der Eigenwerbung zu dokumentieren.
Zu Frage 8)
Lassen Sie Ihre Finanzangelegenheiten durch einen Steuerberater oder die Abrechnung von Leistungen durch ein Abrechnungszentrum erledigen?
Ziel der Frage ist es festzustellen, ob der Auftragnehmer eine "unternehmerische Struktur" hat. Hierfür müssen nicht zwingend eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden. Lässt ein Selbstständiger seine Finanzangelegenheiten durch einen Steuerberater, die Abrechnung von Leistungen durch ein Abrechnungszentrum und telefonische Anfragen durch den Ehegatten erledigen, liegen bereits durch die Aufgabenverteilung unternehmerische Strukturen vor.
Zu Frage 9)
Ist durch Ihre/n Tätigkeit/Auftrag eine eigene Buchhaltung oder sind dadurch bedingt Ein- oder Verkäufe notwendig?
Ziel der Frage ist es ebenfalls festzustellen, ob der Auftragnehmer eine "unternehmerische Struktur" hat. Unter "unternehmerische Struktur" wird eine Differenzierung zwischen Arbeitsleistung und z. B. Buchhaltung, Einkauf, Verkauf u. Ä. verstanden.
Zu Frage 10)
Entstehen Ihnen bei Ausübung Ihrer/s Tätigkeit/Auftrags Materialkosten und/oder müssen Sie eigene Maschinen einsetzen?
Mit dieser Frage soll festgestellt werden, ob der Auftragnehmer eigenes Kapital einsetzt. Dies kann beispielsweise bei der Vorlage von Materialkosten oder dem Einsatz eigener Maschinen zu bejahen sein. Also u. a. dann, wenn der Auftragnehmer finanzielle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag trägt. Dazu zählen keine Kosten, die für allgemein in einem Haushalt vorhandene Büromaterialien und -geräte (z. B. Drucker, PC, Druckerpatronen) anfallen.