Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:
1. |
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, |
2. |
Unfallruhegehalt, |
3. |
Übergangsgeld, |
4. |
Ausgleich bei Altersgrenzen, |
5. |
Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz, |
6. |
Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3, |
7. |
Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2, |
8. |
Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5, |
9. |
10. |
Einmalzahlungen nach § 105. |
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