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Welche Belege oder Nachweise im Einzelnen beizubringen sind, kann der in Betracht kommenden Leistungserbringer z. B. bei der ASV-Servicestelle erfahren, die gemeinsam vom GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) betrieben wird. Möglich ist auch eine Kontaktaufnahme zu den einzelnen Geschäftsstellen der erweiterten Landesausschüsse oder über die Homepage der jeweiligen erweiterten Landesausschüsse. Die ASV-Servicestelle vergibt die zur Abrechnung benötigte Teamnummer und führt das ASV-Verzeichnis, eine Auflistung aller ASV-berechtigten Ärzte und Krankenhäuser bzw. ASV-Teams, deren Daten regelmäßig gepflegt werden. Datenschutzrechtlich problematisch ist, dass es keine gesetzlichen Vorschriften für die Datenweitergabe gibt. Um dieses Problem zu umgehen, sollte in den Antragsformularen das Einverständnis zur Weitergabe der Daten an die ASV-Servicestelle eingeholt werden.

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