Rz. 33

Ungeklärt ist bisher, wie die Genehmigungsfiktion zu beseitigen ist, wenn die Voraussetzungen für eine Teilnahme bei Ablauf der 2-Monats-Frist nicht vorgelegen haben, aber deklaratorisch zu Unrecht festgestellt worden ist, dass der Antragsteller ASV-Leistungen erbringen darf. In diesem Fall kann allenfalls § 45 SGB X herangezogen werden, nicht direkt, sondern nur analog, weil kein Verwaltungsakt vorliegt. Ergeht ein verspäteter Ablehnungsbescheid, so beseitigt dieser keineswegs konkludent die Genehmigungsfiktion, weil die Rücknahme eine Ermessensausübung verlangt (Wahrendorf, MedR 2013 S. 427).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?