Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung ab 1.1.1989 eingeführt worden.

Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung des gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) war in Abs. 2 der Satz 2 angefügt worden. Das Gesetz zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) hat den Abs. 1 um den Satz 2 erweitert.

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