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Versicherte erhalten einen Anspruch gegen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die elektronische Patientenakte zu befüllen und zu aktualisieren. Die Leistung kann durch die berufsmäßigen Gehilfen der Leistungserbringer ausgeführt werden. Apotheker sind verpflichtet, die Patientenakte um arzneimittelbezogene Daten zu ergänzen. Die Krankenkassen entrichten dafür eine gesonderte Vergütung.

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